Klasse B

Die Führerscheinklasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen und maximal 8 Sitzen. In diese Kategorie fallen Autos und kleine Transporter. Anhänger dürfen mitgeführt werden, wenn ihre Masse 750 Kilogramm oder die gesamte Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Der Erwerb der Klasse B setzt eine theoretische und praktische Prüfung voraus. Wir bieten dir eine kompetente Ausbildung dafür.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse B197

Die Führerscheinklasse B197 kombiniert Automatik- und Schaltgetriebe-Ausbildung. Du darfst damit sowohl Autos mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe fahren. Du kannst Deine Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug machen, solange Du zuvor mindestens 10 Stunden auf einem Schaltwagen gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt absolviert hast. So kannst Du den Komfort eines Automatikfahrzeugs während der Ausbildung nutzen, ohne später auf Schaltwagen verzichten zu müssen.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Starte den Motor!

Klasse B78

Die Führerscheinklasse B78 ist eine spezielle Ausprägung der Klasse B und berechtigt zum Führen von Fahrzeugen, die unter die Klasse B fallen, jedoch ausschließlich mit einem Automatikgetriebe ausgestattet sind. Dies bedeutet, dass du keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren darfst. Der Erwerb dieser Führerscheinklasse kann für diejenigen sinnvoll sein, die Schwierigkeiten mit dem Schalten haben oder generell nur Automatik fahren möchten.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

Klasse BE

Die Führerscheinklasse BE erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse mehr als 750 kg beträgt, jedoch die Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreitet. Mit dieser Klasse kannst du also schwere Anhänger wie Wohnwagen oder größere Anhänger ziehen, ideal für den Urlaub oder den Transport von größerem Gepäck.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe (nicht bei Vorbesitz B78, 197)

Motorrad-Klassen

Klasse AM

Die Führerscheinklasse AM erlaubt das Fahren von zweirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Diese Fahrzeuge dürfen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einen Hubraum von bis zu 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder eine maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren haben. Mit dieser Lizenz kannst du zum Beispiel Mofas, Roller und Mopeds fahren. Perfekt für den Einstieg in die mobile Freiheit!

  • Mindestalter
  • 15 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse A1

Die Führerscheinklasse A1 ermöglicht dir das Fahren von Leichtkrafträdern. Diese dürfen einen Hubraum von bis zu 125 cm³, eine Motorleistung von maximal 11 kW und ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstens 0,1 kW/kg haben. Zudem kannst du mit der A1-Klasse auch dreirädrige Kraftfahrzeuge steuern, solange sie weniger als 15 kW Leistung haben.

  • Mindestalter
  • 16 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Starte den Motor!

Klasse A2

Mit Führerscheinklasse A2 darfst du Motorräder bis 35 kW (48 PS) und einem Verhältnis von Leistung zu Leergewicht von höchstens 0,2 kW/kg fahren. Auch gedrosselte Maschinen bis 35 kW mit einersleistung von max. 70 kW sind erlaubt. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und eine Theorie- sowie Praxisprüfung bestehen. Wir bieten dir eine umfassende Ausbildung mit erfahrenen Lehrern und modernen Maschinen. Dein Weg zum Motorradführerschein beginnt hier!

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie (nicht bei Vorbesitz A1 )

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse A

Die Führerscheinklasse A erlaubt das Fahren von Krafträdern (Motorrädern) ohne Leistungsbeschränkung. Mit dem Führerschein der Klasse A können sowohl Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ als auch Motorräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h gefahren werden. Es ist der einzige Motorradführerschein, der das Fahren aller Motorräder unabhängig von Leistung und Hubraum erlaubt.

  • Mindestalter
  • 24 Jahre (bei Vorbesitz A2 20 Jahre)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie (nicht bei Vorbesitz A2)

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Klasse B196

Die Führerscheinklasse B196 erlaubt es Inhabern eines PKW-Führerscheins der Klasse B, Leichtkrafträder mit einem Hubraum bis 125 ccm und einer maximalen Motorleistung von 11 kW zu fahren. Wichtig ist, dass dieser Zusatz nur innerhalb Deutschlands gilt und keine zusätzlichen Prüfungen erforderlich sind. Das Mindestalter für B196 ist 25 Jahre und es wird vorausgesetzt, dass du bereits seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B bist.

  • Mindestalter
  • 25 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • keine Prüfung

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

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